Für die Vermietung von Mietsachen aus dem Bootsverleih-Programm gelten die nachfolgenden
Bedingungen. Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer Vereinbarung mit dem Mieter, sie
gelten zugleich für sämtliche späteren Vereinbarungen mit dem Mieter, ohne dass es einer
zusätzlichen Erklärung bedarf.
Das Mindestalter für die Miete eines Bootes beträgt 14 Jahre. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur im
Beisein einer erwachsenen Aufsichtsperson ins Boot.
NICHT ERLAUBT: Schaukeln während der Fahrt sowie das Wechseln zwischen den Booten. Ruder in
Elektrobooten dürfen nur in Notfällen verwendet werden. Kollisionen sind unbedingt zu vermeiden
Die Benützung der Boote und das Befahren der Wasserfläche Mondsee erfolgt auf eigene Gefahr.
Hineinspringen in das Wasser vom Boot aus ist AUSDRÜCKLICH AUF EIGENE VERANTWORTUNG
gestattet.
Mitarbeiter vom Bootsverleih üben NICHT die Funktion einer Badeaufsicht aus.
Für Schäden, die ein Mieter bzw. Benutzer im Zusammenhang mit der Benützung des
Mietgegenstandes und dessen Zubehör an anderen Sachen und Personen verursacht, haftet dieser
selbst.
Der Mieter bzw. Benutzer bestätigt einen einwandfreien Mietgegenstand übernommen zu haben.
Für an Bord des Bootes gebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Ein Tretboot ist für maximal 4 Personen, das Elektroboot für 5 Personen zugelassen.
Ausstieg nur bei den Verleihstellen erlaubt. Ein Anlegen mit Booten an Privatbootstegen ist aus
Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Schlechtwetter berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietentgeltes.
Bei Benutzung eines Bootes erkennt jeder Benutzer und Mieter diese Bedingungen unwiderruflich
an.